Weihnachtsfeiern, was bringen sie und was dürfen sie kosten?

Mitarbeiter klatschen Beifall

Manche Feiern sind so gut, dass die Geschichten darüber noch Jahre später für großes Gelächter sorgen. Schön, wenn die entsprechende Feier im eigenen Unternehmen war und die Kollegen sich gemeinsam erinnern. Aber was bringt das aus wirtschaftlicher Sicht? Warum sollten solche Feiern im eigenen Betrieb überhaupt gemacht werden? Und wie teuer darf das überhaupt werden ohne dass der Unternehmer drauf zahlt?

Moderne und äußerst erfolgreiche Firmen, wie Google, machen es vor. Der Arbeitgeber bemüht sich, den Mitarbeiter so zu behandeln, dass er oder sie sich rundum wohl fühlt. Gratismittagessen, individuelle Arbeitsplatzgestaltung und Sportprogramme seitens des Unternehmens sind nur ein Teil der Wohlfühlprogramme. Warum?  Mitarbeiterzufriedenheit ist das Zauberwort. Mittlerweile weiß man, dass die Zufriedenheit der Mitarbeiter durch Lohnerhöhungen und Extraboni nur kurzfristig gesteigert wird. Im Laufe der Zeit verschwindet das positive Gefühl wieder und die Erinnerung daran verblasst. Schnell stellt sich wieder die vorherige Unzufriedenheit ein. Effektiver sind konkrete Erlebnisse oder dauerhafte Zustände, die besser im Gedächtnis haften bleiben und damit die Zufriedenheit langfristiger beeinflussen.

An vielen Stellen wird immer noch behauptet, dass die Zufriedenheit der Mitarbeiter keine Relevanz für die Leistung habe. Das wurde allerdings zwischenzeitlich widerlegt. Der Vorteil von zufriedenen Mitarbeitern liegt darin, dass sie weniger oft wechseln, sich stärker für das Unternehmen einsetzen und durch das Zugehörigkeitsgefühl mehr Verantwortung übernehmen. Diese Einstellung führt dazu, dass sich die Mitarbeiter stärker einsetzen und nachweislich bessere Leistungen zeigen. Bessere Leistung steigert den Umsatz und das ist das Ziel eines jeden Unternehmens. Außerdem wird ein zufriedener Mitarbeiter gerne über den eigenen Betrieb erzählen und das Ansehen auf dem ganz persönlichen Weg steigern. In einer Zeit, wie der unseren sind zufriedene Mitarbeiter ein weiterer Multiplikator für die eigene Marke.

Eine Feier zu veranstalten hilft das Gefüge im Team zu stärken und die Zufriedenheit zu steigern. Der Gesetzgeber versteht die Notwendigkeit eines solchen Maßnahme und räumt eine steuerliche Freigrenze von 110,- € pro Jahr pro Mitarbeiter ein. Gemessen an einem ganzen Jahr, ist das nicht einmal viel, denn der Betrag gilt Brutto. Dennoch reicht es den meisten Betrieben, um Sommerfest und Weihnachtsfeier davon zu bestreiten. Sollte es auch, denn reichen 110,- € nicht aus und werden Essen, Getränke, Saalmiete, Zubringerbus, und Bus teurer, werden alle Kosten steuerlich berücksichtigt. Es gibt eben nur eine Freigrenze und nicht einen Freibetrag. In die 110,- € können auch Werbegeschenke bis 40,- € einfließen. Werden mehr als 40,- € ausgegeben, kommt der pauschale Steuersatz von 25% zum Tragen. Sind die Geschenke besonders wertvoll, werden sie als Lohn angesehen und fallen damit unter den Einkommenssteuersatz des Beschenkten. Unabhängig von der Höhe des Wertes werden Geldgeschenke grundsätzlich lohnsteuerpflichtig.