Steuern im Blick, auch bei Aufmerksamkeiten für Mitarbeiter

Geldscheine

40-, €  haben Unternehmen pro Jahr für ihre Mitarbeiter zur Verfügung, wenn sie unterhalb der Steuerfreigrenze bleiben wollen. 40,- € für Weihnachtsgeschenke oder Aufmerksamkeiten für andere Zeitpunkte im Jahr. Sich daüber Gedanken zu machen, lohnt sich in jedem Fall. Um die Planung ein wenig zu erleichtern und Arbeitgeber mit Freude schenken zu lassen, sind hier einzelne Steuerregelungen zusammengetragen.

Will der Unternehmer mehr als 40,- € für die Präsente zu Geburtstagen oder anderen persönlichen Ereignissen seiner Mitarbeiter ausgeben, fällt die Steuerfreigrenze und er muss den ganzen Betrag versteuern. Ein Betrag ab 40,01€ wird mit 30% besteuert oder, falls es mal richtig teuer geworden ist, über die Lohnsteuer der Arbeitnehmers angerechnet, wie ein ganz gewöhnlicher Arbeitslohn. Wird anstelle einer chicen Vase, ein Umschlag mit Scheinen überreicht, ist völlig egal, ob es sich um 10,-, 20,- oder 1000,- € handelt. Vom ersten Euro an, greift die Lohnsteuer des Arbeitnehmers.

Wer den Arbeitnehmer nicht belasten will und einfach eine Aufmerksamkeit ohne Wenn und Aber schenken möchte, ist also gut beraten, unterhalb der 40,- € zu bleiben oder eine pauschale Besteuerung von 30% in Kauf zu nehmen. Die pauschale Besteuerung ist seitens des Arbeitgebers zu machen und gilt nicht bei großen Ausgaben. Dass die pauschale Besteuerung bereits vorgenommen wurde, ist dem Arbeitnehmer anzuzeigen. Positiv wirkt sich auch aus, wenn der Arbeitgeber sich Gedanken um die eigenen Mitarbeiter macht. Wie jeder Mensch sich über persönliche Geschenke freut, ist das auch bei Mitarbeitern der Fall. Auch wenn sie es nicht zeigen oder es ihnen selbst nicht einmal bewusst wird, ein Geschenk, das genau ins Schwarze trifft, bleibt lange im Gedächtnis und ist auf der zwischenmenschlichen Ebene wesentlich mehr wert als Geldgeschenke.